Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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20.07.2020
Termine
25.10.2012
Entscheidungen im Verfahren
06.09.2010
Sonstiges
02.09.2010
Eröffnungen
14.06.2010
Sicherungsmaßnahmen
05.03.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
10.07.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
04.02.2008 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006